...stellt immer noch seine eigenen Regeln auf - warum auch an so "banale" Dinge wie z.B. die Ausstellungsordnung vom ÖKV halten?
In der Ausstellungsordnung des ÖKV ist unter §13(5) folgendes zu lesen:
(5) Im Ring dürfen sich nur die bestellten Organe, also Sonderleiter, Richter, eventuell
Dolmetscher, Ringassistenten, Schriftführer und Ordner, neben den Ausstellern
mit Hunden aufhalten. Vorstandsmitglieder des ÖKV sind außerdem zum
Verweilen im Ring berechtigt. Richteranwärter, die als Schriftführer oder
Ringassistenten tätig sind, oder Proberichten absolvieren, haben sich an die
Österreichische Richterordnung zu halten. Es ist dem amtierenden Ringpersonal
(Sonderleiter; Schriftführer; Ordner usw.) nicht gestattet, einen in seinem Besitz
stehenden Hund am jeweiligen Ausstellungstag bei dem Richter, bei dem er
eingeteilt ist, zu melden bzw. vorzuführen.
In der Richterordnung - die ausdrücklich auch für Richteranwärter gilt - ist unter §10(3) nachzulesen:
(3) Ein Richter darf keinen Hund bewerten, dessen Eigentümer, Miteigentümer, Ausbilder (Trainer endgeldlich oder unendgeldlich), Führer, Halter, Pfleger oder Verkäufer er innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Tag der Veranstaltung war. Dies gilt auch für Hunde, die Familienangehörigen gehören, ungeachtet dessen wo diese ihren Wohnsitz haben. Weiters gilt dies auch für Hunde, die Personen gehören, die in Hausgemeinschaft mit dem Richter leben.
Interessant dazu das Video auf YouToube von der
Bundessieger-Ausstellung in Tulln 2010:
http://www.youtube.com/watch?v=pErPnhbE5jQ&feature=player_embedded
Da sieht man doch tatsächlich eine Richteranwärterin des Österr. Foxterrier-Klub, die als Schriftführer im Foxterrier-Ring fungiert, während ein Hund, der aus der Zucht der Richteranwärterin/Schriftführerin stammt und zumindest lt. ihrer Homepage in ihrem Besitz steht vorgeführt wird, wenn auch gemeldet auf einen anderen Namen...
Ein weiterer Hund, der Richteranwärterin/Schriftführerin, der (ebenfalls lt. Homepage) im Doppelbesitz mit einer deutschen Züchterin steht, wird ebenfalls ausgestellt, gemeldet bei der Bundessieger-Ausstellung auf den Namen der deutschen Züchterin, bei der Klubsieger-Schau aber sehr wohl auf den Namen der Richteranwärterin...
Hinterlässt alles einen sehr üblen Beigeschmack... aber ja, da ist ja das "Ehrenamt" und man ist sich, siehe Homepage der besagten Richteranwärterin, "der Ehre bewusst" *lach*
Mein Pech, dass ich mir der Ehre nie so sehr bewusst war, wie der enormen Verantwortung der Rasse gegenüber. Eine Verantwortung, von der ich mir nie so sicher war, dass ich sie - so wie sich die Kynologie entwickelt - auch übernehmen wollte. Was letztendlich dazu geführt hat, dass ich auf meine Richteranwartschaft wirklich sehr leichten Herzens verzichtet habe.
Naja, jedenfalls hat bei der Bundessiegerausstellung in Tulln alles vor den Augen des Präsidenten des Österr. Foxterrier-Klub stattgefunden, der als Sonderleiter im Ring war.
Bleibt nur die Frage offen: kennt man die Ausstellungsordnung nicht oder ignoriert man sie???
Zumindest ein Richteranwärter sollte sie kennen... und kennt sie anscheinend auch so gut, dass jedes noch so kleine Schlupfloch genützt wird, auch wenn es bei genauer Betrachtung nicht mehr so ganz legal ist. Das spricht für Seriosität *ironie*
Und nachdem jetzt unter Garantie wieder das so gerne gebräuchliche "Neid-Argument" kommt: wenn ich mal viel Zeit habe, werde ich drüber nachdenken, auf was oder auf wen ich neidisch sein könnte ;-)))
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